Im Dezember 1963 standen zweiundzwanzig NS-Gewalttäter in Frankfurt am Main vor Gericht. Der Prozess war eine Zäsur in der Gerichtspraxis der Bundesrepublik. Erstmals wurden SS-Angehörige wegen ihrer in einem deutschen Konzentrationslager verübten Verbrechen angeklagt. Auch wenn die verkündeten Strafen auf ein geteiltes Echo in der Welt stießen, wurde doch juristisch aufgeklärt, was sich in Auschwitz, jenem Konzentrationslager, dessen Name zum Synonym für den Holocaust wurde, abgespielt hatte.
Ralph Dobrawa, Rechtsanwalt aus Gotha, stellt Geschichte, Verlauf und Ergebnisse des Prozesses dar. Und er führt mit den Erinnerungen des Nebenklagevertreters Friedrich Karl Kaul noch einmal direkt zu den Ereignissen im Gerichtssaal zurück.
Die Lesung mit Gespräch findet am Donnerstag, dem 17. September 2015 um 16:30 Uhr im Tiesaal (Johannispromenade 38, Zugang gegenüber dem Johannisturm) Aschersleben statt.